Ein Tag im Dschungel
Willkommen im Schadstoff-Dschungel! Sonnencreme, Schimmelbrot, Pfannenbeschichtung, Importware und Mikroplastik: Im Alltag begegnen uns ständig Stoffe, die mal mehr und mal weniger bedenklich wirken können. Ab wann ein Stoff wirklich gefährlich sein kann, zeigt ein fiktiver Tagesablauf.
– Julia Würmseer, Gruppe Schadstoffe

Der Stoff im Sonnenschutz
Es wird ein sonniger Tag, also greift die Studentin Lisa zur Sonnencreme. Sie schützt die Haut vor UV-Strahlung. Anfang 2024 fanden Labore in einigen Produkten jedoch Spuren von Di-n-hexylphthalat, kurz DnHexP. Der Weichmacher gilt als fortpflanzungsschädigend und ist seit 2019 EU-weit in Kosmetika verboten. Bei der Herstellung eines UV-Filters kann er unbeabsichtigt in kleinen Mengen entstehen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR, stufte die gefundenen Mengen als so gering ein, dass Gesundheitsrisiken äußerst unwahrscheinlich erschienen. Gleichzeitig zeigen Urinproben von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen seit zehn Jahren eine steigende Belastung mit MnHexP, einem Abbauprodukt von DnHexP. Als mögliche Quellen gelten neben Kosmetika auch PVC-Spielzeug, Hausstaub und importierte Kinderkleidung. Das Umweltbundesamt plant für 2027 einen Grenzwert für DnHexP in Sonnencremes. Dass ein verbotener Stoff nachgewiesen wird, bedeutet nicht automatisch, dass von der gefundenen Menge ein hohes Risiko ausgeht. Entscheidend ist der Unterschied zwischen Gefahr und Risiko.
Sonnenstrahlung ist eine Gefahr, riskant wird sie erst bei ungeschützter, langer Einwirkung. Auf Sonnencreme zu verzichten, wäre die falsche Konsequenz. „UV-Strahlung ist und bleibt die Hauptursache für Hautkrebs“, sagt Pressereferentin Karen Richterich von ÖKO-TEST. Die Verbraucherzentrale empfiehlt auf ihrer Website, die Haut zu bedecken, intensive Sonnenstrahlung zu meiden und Sonnencreme gezielt einzusetzen. In aktuellen Tests von Sonnenschutzmitteln für Kinder fand ÖKO-TEST keine verbotenen Weichmacher oder kritischen UV-Filter.

Der Schimmel auf dem Brot
Noch verschlafen sitzt Lisa am Frühstückstisch und greift zum Brot. Das Problem ist mit bloßem Auge zu erkennen: Auf dem Brot wächst Schimmel. Schimmelpilze können giftige Stoffwechselprodukte, sogenannte Mykotoxine, bilden. Wie ein Giftstoff wirkt, kommt laut Bundesinstituts für Risikobewertung auf die Art des Giftstoffs, die aufgenommene Menge, die Dauer der Aufnahme und den Gesundheitszustand an.
Die möglichen Folgen reichen von Übelkeit, Erbrechen und Durchfall bis zu Schäden an Leber, Nieren oder Nervensystem. Einige Mykotoxine können bei langfristiger Aufnahme Krebs auslösen und das Erbgut schädigen, sagt das BfR.
Das schimmelige Brot zeigt: Auch natürliche Stoffe können gefährlich sein. „Ein Stoff wird erst zum Schadstoff, wenn er in einer kritischen Menge aufgenommen wird“, sagt Jürgen Thier-Kundke vom BfR. Entscheidend sei die Exposition eines Organismus gegenüber einem Stoff. Ob dieser synthetisch hergestellt worden sei oder aus der Natur stamme, spiele für die gesundheitliche Bewertung zunächst keine Rolle. Chemiker Christian Unkelbach von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, kurz BAuA, ergänzt: „Man kann sich auch an Speisesalz vergiften“. Der Körper braucht Salz, aber in großen Mengen kann es gefährlich werden. „Salz wird aber nicht als Schadstoff bezeichnet – es gibt einfach Stoffe mit inhärentem Potential“, sagt Thier-Kundke. Manche Produkte enthalten somit von Natur aus Stoffe, die schaden können.
Doch das „Die Dosis macht das Gift“-Prinzip stößt an Grenzen: Hormonell wirksame Stoffe, wie Weichmacher in Plastik oder Parabene in Kosmetik, können schon in kleinsten Mengen Reaktionen auslösen, erklärt Chemikerin Kerstin Effers von der Verbraucherzentrale NRW. Zudem betrachten Risikobewertungen nur Einzelstoffe, nicht die Gesamtbelastung.

Die Beschichtung in der Pfanne
Es ist Mittag und in der Küche bereitet Lisa das Essen vor. Auf dem Herd steht eine beschichtete Pfanne. Viele Antihaftbeschichtungen bestehen aus Polytetrafluorethylen, kurz PTFE, bekannt als der Markenname Teflon. PTFE gehört zu den mehr als 10.000 per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS.
Nach Einschätzung des BfR besteht bei sachgemäßer Verwendung von PTFE-beschichtetem Kochgeschirr kein gesundheitliches Risiko. Problematisch kann es werden, wenn eine leere Pfanne stark erhitzt wird. Ab etwa 360 Grad Celsius können gesundheitsschädliche Dämpfe entstehen. Kleine Partikel, die sich aus einer beschädigten Beschichtung lösen und in Lebensmittel gelangen, gelten nach aktuellem Kenntnisstand dagegen als gesundheitlich unbedenklich. Das Institut rät, beschichtetes Kochgeschirr nicht leer stark zu erhitzen und Öl nicht rauchen zu lassen. Alternativen sind Edelstahl, Gusseisen, Emaille oder Keramik.
PFAS werden auch Ewigkeitschemikalien genannt: Sie bauen sich kaum ab, gelangen in Böden und Gewässer und reichern sich in Tieren und Menschen an. Untersuchungen des BfR zeigen, dass einige Bevölkerungsgruppen in Deutschland die tolerierbare wöchentliche Aufnahme bestimmter PFAS überschreiten.
„Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir so schnell wie möglich aufhören, PFAS in der Umwelt zu verbreiten“, sagt Chemikerin Effers. Sie kritisiert eine reine Risikobewertung: Für mehr als 10.000 PFAS müssten umfangreiche Daten erhoben und der gesamte Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigt werden. „So werden wir nie eine wirksame PFAS-Regulierung bekommen“, sagt sie.
Chemiker Unkelbach verweist auf den technischen Nutzen. „Die Industrie schmeißt ja nicht zum Spaß PFAS in ihre Produkte“, sagt er. In Löschschäumen, Schutzkleidung, Medizintechnik oder Technologien der Energiewende seien manche Anwendungen schwer zu ersetzen. „Deshalb dauert eine Beschränkungsinitiative lange“, erklärt Unkelbach.
Chemikerin Effers plädiert für einen gefahrenbasierten Ansatz und mehr Forschung an Alternativen: PFAS sollen nur dort eingesetzt werden, wo sie gesellschaftlich unverzichtbar sind und bislang kein Ersatz existiert, wie PTFE in Garnen für künstlichen Herzklappen: „Es soll natürlich kein Herzpatient sterben, weil es verboten wird“, sagt sie.

Die Ware aus dem Onlinehandel
Am Nachmittag klingelt es an der Tür: Ein Paket aus einem Onlineshop ist angekommen. Das Produkt kommt von außerhalb der Europäischen Union. Importierte Ware muss die europäischen Vorschriften erfüllen, wenn sie auf dem EU-Markt angeboten werden.
Aber: „Wahrscheinlich wird nicht jeder Überseecontainer aufgemacht und durchgeprüft“, sagt Chemiker Unkelbach.
Ob importierte Ware tatsächlich alle gesetzlichen Grenzwerte einhält, lässt sich als Konsument:in meist nicht erkennen. Verbraucher:innen sind deshalb auf die Qualitätssicherung der Anbietenden, wirksame Importkontrollen und eine ausreichende Marktüberwachung angewiesen.
Was die EU regelt – ein Einblick
Den rechtlichen Rahmen bilden unter anderem die europäischen Verordnungen REACH und CLP. Nach der REACH-Verordnung müssen Hersteller und Importeure chemische Stoffe ab bestimmten Mengen registrieren und Informationen über ihre Eigenschaften sowie mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken vorlegen. Der Grundsatz lautet: „No Data, No Market“ – ohne Daten kein Markt.
Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische. Bei fertigen Gegenständen ist die rechtliche Einordnung differenzierter. Das Chemikalienrecht unterscheidet zwischen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen. Ein Reinigungsmittel gilt beispielsweise als Gemisch, ein Möbelstück, Kleidungsstück oder Spielzeug dagegen als Erzeugnis. Für die verschiedenen Kategorien gelten teilweise unterschiedliche Informations- und Kennzeichnungspflichten.
„Man sollte immer vorsorgeorientiert eine Regulierung treffen“, sagt Chemiker Unkelbach. Bis aus neuen Erkenntnissen Grenzwerte, Einschränkungen oder Verbote werden, können jedoch Jahre vergehen. ÖKO-TEST setzt nach eigener Aussage strengere Maßstäbe: „Häufig bewerten wir strenger als der Gesetzgeber, da viele gesetzliche Grenzwerte aus unserer Sicht zu lasch sind – wenn überhaupt welche existieren“.

Gerüchteküche: Mikroplastik
Der Tag klingt langsam aus, man macht es sich gemütlich auf der Couch. Beim Scrollen durch TikTok bleibt man an einem Video über Mikroplastik hängen: Jede Woche nehme ein Mensch etwa fünf Gramm davon auf – so viel wie eine Kreditkarte. Die Zahl ist eingängig, beruht aber laut Bundesinstitut für Risikobewertung auf einer fehlerhaften Hochrechnung, die verschiedene Studien vermischte.
Das BfR hält gesundheitliche Risiken durch Mikroplastik in Lebensmitteln nach aktuellem Stand für unwahrscheinlich. Die Datenlage bleibt jedoch begrenzt.
„Ich halte Mikroplastik für problematisch“, sagt Chemikerin Kerstin Effers. „Partikel unter fünf Mikrometer und noch kleinere Nano-Plastikpartikel werden meist nicht berücksichtigt, weil das technisch derzeit nicht möglich ist“. Gerade diese Größen seien toxikologisch relevant, da sie die Darmbarriere überwinden können. „Es gibt Studien, in denen technische Fehler gemacht wurden. Aber daraus lässt sich nicht schließen, dass alle Studien völlig falsch sind und in keinem menschlichen Organ Mikroplastik nachgewiesen wurde“, sagt Effers.
Seit September 2023 beschränkt die EU die absichtliche Zugabe von Mikroplastik zu Produkten. Für einige Kosmetika gelten Übergangsfristen von vier bis zwölf Jahren.

Die Tagesbilanz
Der Tag neigt sich zu Ende und Lisa putzt ihre Zähne im Bad. Am Ende des Tages sind manche Entscheidungen einfach: Schimmelbrot gehört in den Müll, eine beschichtete Pfanne sollte nicht zu stark erhitzt werden. Komplexer wird die Bewertung dort, wo Belastungen unsichtbar sind, Lieferketten die Kontrolle erschweren oder Messmethoden an Grenzen stoßen. Dann müssen neben den gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes auch die tatsächliche Belastung, mögliche Umweltfolgen, sein Nutzen und verfügbare Alternativen berücksichtigt werden.
Verbraucher:innen können zwar Risiken verringern, jedoch nicht Grenzwerte prüfen oder internationale Lieferketten kontrollieren. Verantwortung tragen deshalb auch Hersteller, Handel, Behörden, Forschung und Politik.
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Gruppe Schadstoffe
Schadstoffe sind fast überall – in Kosmetik, Verpackungen, Kleidung und im Essen. Die meisten haben einen Zweck, manche stehen im Verdacht, krank zu machen. Doch was ist wirklich gefährlich, und wer entscheidet, welches Risiko wir hinnehmen? Der Text zeigt entlang eines typischen Tagesablaufs, welchen Schadstoffen Menschen im Alltag begegnen können. Im Video begleiten wir ein Laborteam bei der Testung einer Schadstoffgruppe, die potenziell erbgutschädigend oder krebserregend sein kann. Im Podcast erzählt eine Protagonistin, wie die Suche nach dem „richtigen“ Essen für sie zum Zwang wurde. Und auf Social Media nehmen wir „Clean Beauty“ auseinander: Wann schützt uns ein Label wirklich, und wann kaufen wir nur ein gutes Gewissen?
(v. l. Julia Würmseer, Joleen Boyce, Carlotta Bohlmann, Carlotta Bayer)



